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Kommunalwahl 2026: Buchholz (Aller) stellt die Weichen für die Zukunft

Am 13. September 2026 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde 29690 Buchholz (Aller) über die politische Ausrichtung ihrer Heimat für die kommenden fünf Jahre. Bei der anstehenden Kommunalwahl in Niedersachsen wird der Rat der Gemeinde komplett neu gewählt. Für die lokale Gemeinschaft ist dies die wichtigste Gelegenheit, um Themen wie Infrastruktur, Dorfentwicklung und regionale Projekte aktiv mitzugestalten.

13 Sitze für die Gemeindepolitik

Der Gemeinderat in Buchholz (Aller) besteht laut der offiziellen Wahlbekanntmachung aus 13 Abgeordneten. Diese ehrenamtlichen Politikerinnen und Politiker treffen in den kommenden Jahren alle wesentlichen Entscheidungen für den Ort – von der Förderung lokaler Vereine bis hin zu Investitionen in die Infrastruktur, wie etwa jüngst bei den geförderten Projekten im Aller-Leine-Tal.

Die Wahllokale im Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt, zu der Buchholz gehört, haben am Wahlsonntag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

Briefwahl und wichtige Fristen

Wer am 13. September nicht persönlich im Wahllokal abstimmen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, vorab per Briefwahl zu wählen. Die Wahlbenachrichtigungen wurden plangemäß bis zum 23. August 2026 an alle Wahlberechtigten versandt.

Unterlagen für die Briefwahl können entweder schriftlich über das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder online beantragt werden. Für eventuell notwendige Stichwahlen auf Samtgemeinde- oder Kreisebene ist der 27. September 2026 als fester Termin angesetzt.

Detaillierte Informationen zu den zugelassenen Wahlvorschlägen und den Musterstimmzetteln stellt die Verwaltung auf der offiziellen Samtgemeinde Schwarmstedt Website bereit.

Jede Stimme zählt für die Region

Kommunalpolitik betrifft das direkte Lebensumfeld vor der eigenen Haustür. Ob Radwegebau, Kitaplätze oder die Digitalisierung der Gemeindeverwaltung – die Zusammensetzung des neuen Gemeinderates bestimmt, welche Schwerpunkte in den kommenden Jahren gesetzt werden. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die lokale Demokratie und sorgt dafür, dass die Interessen aller Generationen in Buchholz (Aller) im Rat vertreten sind. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und gestalten Sie die Zukunft Ihrer Gemeinde aktiv mit!

Die Kommunalwahl in Buchholz (Aller) folgt dem niedersächsischen Kommunalwahlsystem.

Am Wahltag erhalten Sie im Wahllokal einen Stimmzettel für die Gemeinderatswahl.

Das Wahlsystem basiert auf einer Proportionalwahl (Verhältniswahl) mit offenen Listen. Das bedeutet, dass Sie aktiv mitentscheiden können, welche einzelnen Personen aus einer Partei oder Wählergemeinschaft in den Rat einziehen.

Drei Stimmen für die Wahl

Sie haben auf dem Stimmzettel insgesamt 3 Stimmen zur Verfügung. Diese Stimmen können Sie nach Ihren Wünschen aufteilen oder bündeln. Es gibt dabei drei Möglichkeiten:

  • Kumulieren (Häufeln): Sie geben einer einzigen Person alle Ihre 3 Stimmen, weil Sie diesen Bewerber oder diese Bewerberin besonders unterstützen möchten.
  • Panaschieren (Mischen): Sie verteilen Ihre 3 Stimmen auf verschiedene Personen – auch wenn diese Personen auf den Listen unterschiedlicher Parteien oder Wählergemeinschaften stehen.
  • Gesamtliste wählen: Sie geben Ihre Stimmen einer Partei oder Wählergemeinschaft als Ganzes, indem Sie das Kreuz ganz oben im Kopfkreis der jeweiligen Liste setzen. Auch in diesem Fall können Sie der Liste 1, 2 oder alle 3 Stimmen geben.

Wichtig: Sie dürfen insgesamt maximal 3 Stimmen vergeben. Wenn Sie mehr als 3 Kreuze machen, ist Ihr Stimmzettel ungültig. Weniger als 3 Kreuze zu machen, ist dagegen erlaubt.

So wird ausgezählt

  1. Sitze für die Parteien: Zuerst werden alle Stimmen zusammengezählt, die eine Partei oder Wählergemeinschaft erhalten hat (sowohl die Stimmen für die Gesamtliste als auch die Stimmen für die einzelnen Personen dieser Liste). Je mehr Stimmen eine Liste insgesamt hat, desto mehr der 13 Sitze im Gemeinderat stehen ihr zu.
  2. Einzug der Personen: Wer die Sitze einer Partei bekommt, entscheidet die Anzahl der persönlichen Stimmen. Die Personen mit den meisten Direktstimmen auf der Liste ziehen zuerst in den Gemeinderat ein. Erst danach entscheidet die Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag der Partei über die restlichen Sitze.

Rechtliches

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29690 Buchholz
Tel.: 05071 / 521327

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